Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen ROCKARMY GmbH, Prinzingstr.2, 95032 Hof - nachfolgend RA genannt -
und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Anderslautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, RA hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Kostenvoranschläge, Preisinformationen und Auskünfte von RA sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Bestellung des Kunden (schriftlich, über E-Mail, via web oder fernmündlich) ist ein verbindlicher Antrag zum Vertragsschluss mit RA.
Der Vertrag kommt zustande, wenn RA schriftlich die Annahme erklärt, spätestens jedoch mit Lieferung der vom Kunden bestellten Ware.

3. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab RA an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von RA oder einem von RA Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

4. Zahlung und Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungspreis ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Abweichend hiervon können anderslautende, schriftlich festzuhaltende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
Kommt der Kunde in Verzug, so ist RA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
Entsteht RA durch den Verzug nachweisbar weiterer Schaden, ist RA berechtigt auch diesen geltend zu machen.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von RA anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt, bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche, Eigentum von RA.

7. Motive, Druckvorlagen, Druckschablonen, Referenzmuster

Mit Abgabe der Motive für die Textilveredelung versichert der Kunde, alle Rechte zur Verwendung und Verbreitung dieser zu besitzen.
Werden durch die Verbreitung der im Auftrag des Kunden veredelten Textilien Rechte Dritter verletzt, so haftet RA in keiner Weise für den enstandenen Schaden.
RA ist berechtigt von den mit den Motiven veredelten Textilien eigene Referenzmuster für Demonstrations- und Werbezwecke zu verwenden.
Werden im Auftrag des Kunden Motive von RA selbst erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese bei RA.
Mit vollständiger Vertragserfüllung ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden.

Druckschablonen (Siebe) gelten als Werkzeug und Bestandteil der Druckmaschine und bleiben im Eigentum von RA.

8. Kundenware

Wenn zu bedruckende Textilien durch den Kunden geliefert werden, hat er dafür Sorge zu tragen das diese rechtzeitig bei RA eintreffen.
Der Kunde hat sicherzustellen, das RA vor Vertragsdurchführung die Eignung der Textilien für den Druck feststellen kann.
Bei für RA unbekannten Materialien können Abweichungen in der Qualität der Veredelung entstehen (Durchschlagen der Textilfarbe in das Druckbild).
Diese Probleme sind textilbedingt und nicht auszuschließen.

Die Veredelung von Textilien sind kundenspezifische Aufträge mit stark individueller Fertigung, daher ist aufgrund produktionsbedingter Einflüsse (Siebriss, Textilfehler etc.) eine Über- oder Unterlieferung nicht auszuschließen. Abweichungen von +/- 10% der tatsächlichen Bestellmenge sind handelsüblich und stellen daher keinen Mangel dar.
Berechnet wird in jedem Falle die tatsächlich gelieferte Menge inkl. Über- oder Unterlieferung.

9. Textilmuster, Andruckmuster, Produktionstoleranzen

Textilmuster sind kostenpflichtig, die Rücknahme ist nur gegen die Berechnung von 25% des Textilwarenwertes möglich.
Verzichtet der Kunde auf ein Andruckmuster oder auf die Erteilung der Produktionsfreigabe per Fotoandruck, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit,
bei einem Fotoandruck kann es ausserdem aufgrund unterschiedlicher Einstellungen von Bildausgabegeräten zu Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Originaldruck kommen.
Vom Kunden gemachte konkrete Farbangaben (Pantone, HKS, RAL) können nur im Rahmen der im textilen Siebdruck üblichen Toleranzen gewährleistet werden, geringfügige Abweichung sind aufgrund von Materialbeschaffenheit, Oberflächenstruktur und Färbung nicht auszuschließen, Abweichungen Produkt- und Produktionsbedingter Natur in Verarbeitung, Ausführung und Material des Textils;
sowie beim Druck in der Farbigkeit, bei Stand und Positionierung des Motivs können auftreten.
Desweiteren können Farbabweichungen aufgrund des Durchschlagens der Textilfarbe ins Druckbild (Farbmigration) oder durch das Aufstellen von Textilfasern (Fibrilation) im Druckbild auftreten.
Im Rahmen der im textilen Siebdruck üblichen Toleranzen sind die genannten möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten nicht zu vermeiden und stellen keine Grundlage für Reklamationen dar.
RA ist nicht für evtluelle Farbabweichungen bei verwendeter Rohware haftbar.

Zeichnungen, Maßangaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Kunde Drucke oder andere Veredelungen auf Textilien, Materialien oder an Positionen welche von RA als dafür nicht geeignet erkannt und benannt werden,
so erlischt jegliches Reklamationsrecht am gefertigten Produkt, es sei denn, RA hat den Kunden nicht auf die erwartbaren Probleme hingewiesen.
Dies betrifft z.B. Druck/Transfer auf Softshell, Polyester, über Reißverschlüsse, Nähte oder andere Unebenheiten des Textils.

10. Rücktritt

Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, falls ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt.
In allen anderen Fällen besteht keine Möglichkeit des Rücktritts für den Besteller, da alle Artikel individuell gefertigt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Nebenabreden und Ergänzungen müssen mit RA schriftlich vereinbart werden.

11. Mängelgewährleistung und Haftung

Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber RA Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung mitzuteilen.
Liegt ein von RA zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist RA nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Ist RA zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die RA selbst zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
RA haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet RA nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Soweit die Haftung von RA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern RA fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
RA gewährt dem Kunden keinerlei Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hof.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.